REACH, RoHS, POP’s, TSCA, PFAS, California Proposition 65 und Halogen Konformität
BC-TECH verwendet keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC). Gemäss Artikel 33(1) der REACH Verordnung gilt diese Bestätigung für alle Produkte, die von BC-TECH verkauft oder anderweitig in den Verkehr gebracht werden (aktuelle REACH Kandidatenliste).
REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung 1907/2006/EG befasst sich mit der sicheren Verwendung von Chemikalien, die in Verkehr gebracht werden, sowie deren mögliche Auswirkungen auf Umwelt und die Verbraucher. BC-TECH setzt als Unternehmen REACH vollständig und in allen Facetten um.
Wir begrüssen diesen Ansatz der Beweislastumkehr zur sicheren Handhabung von Produkten und bekennen uns zu unserer Verantwortung in Bezug auf die Sicherheit der betreffenden Chemikalien sowie die sichere Verwendung der von uns in den Verkehr gebrachten Produkten. Wir verpflichten uns nicht nur, alle regulatorischen Anforderungen aus der Gesetzgebung zu erfüllen, sondern gehen einen Schritt weiter. Veränderungen in der Gesetzgebung, die sich in der Zukunft auf uns und unsere Produkte auswirken könnten, beobachten wir bereits im voraus sorgfältig und sprechen diesbezüglich aktiv mit unseren Lieferanten. Darüber hinaus haben wir interne Massnahmen ergriffen, um entsprechende Produktanforderungen proaktiv und effizient umzusetzen.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Besonders besorgniserregende Stoffe weisen mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf:
- Karzinogenität
- Keimzellmutagenität
- Reproduktionstoxizität
- PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch)
- vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ)
- Vergleichbare besorgniserregende Eigenschaften (z.Bp. endokrin wirksame Eigenschaften)
Durch sorgfältige Auswahl unserer Lieferanten stellen wir sicher, dass besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – abgekürzt als SVHC) in allen unseren Produkten nicht enthalten sind. Es ist unsere Verpflichtung, unseren Kunden nur Produkte mit den höchsten Qualitätsstandards anzubieten.
RoHS-Richtlinien
Die in RoHS gelisteten Substanzen sind höchst umweltgefährdend und sollen durch die RoHS Gesetzgebung nicht länger in den Produkten verwendet werden. Wir stellen uns voll hinter diesen Ansatz. Alle von BC-TECH gelieferten Produkte erfüllen sämtliche Anforderungen aus der RoHS-Richtlinie und allen Nachfolgerichtlinien (Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2011).
Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“, genauer gesagt für „Restriction of the Use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment“. Die entsprechende EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ wurde 2011 überarbeitet (2011/65/EU, RoHS 2) und 2015 ergänzt mit der EU 2015/863. Darin wird seit 2006 im gesamten Gebiet der EU der Verkauf von elektrischen Geräten kontrolliert, die Blei, Cadmium, Chrom VI, Quecksilber, bestimmte bromierte Flammhemmer oder Phthalate in Anteilen enthalten, die über definierten Schwellwerten liegen. Elektronikhersteller sind verpflichtet, die Konformität ihrer Produkte mit der RoHS-Richtline nachzuweisen.
Konformitätserklärung: Verordnung (EU) 2019/1021 (EU-POPs)
BC-TECH bestätigt, dass keines unserer Produkte einen der aufgeführten Stoffe (in Konzentrationen über den zulässigen Grenzwerten) gemäss Anhang I oder Anhang II der EU-POPs enthält (Verordnung EU 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe – Neufassung).
Konformitätserklärung zu TSCA
Am 6. Januar 2021 veröffentlichte die U.S. Environmental Protection Agency (EPA, US-amerikanische Umweltbehörde) abschliessende Regeln unter Toxic Substances Control Act (TSCA, Gefahrstoff-Überwachungsgesetz) Section 6(h), um den Import und die Verwendung von fünf persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Chemikalien zu beschränken.
BC-TECH bestätigt, dass keines unserer Produkte einen der folgend aufgeführten Stoffe enthält.
Konformitätserklärung zu PFAS
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien, die Aufgrund ihrer interessanten Eigenschaften in einem breiten Spektrum von Anwendungen im Einsatz sind.
Sie alle enthalten Kohlenstoff-Fluor-Bindungen, die zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie gehören. Das bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, sowohl bei ihrer Verwendung als auch in der Umwelt und daher eine grosse Gefahr für Mensch und Natur darstellen.
BC-TECH bestätigt, dass alle an unsere Kunden gelieferten Produkte keine per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten.
Hintergrund zu California Proposition 65
Für Geschäftstätigkeit in Kalifornien (USA) müssen die Richtlinien der California Proposition 65, kurz für den „Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act“ aus dem Jahr 1986 einhalten werden.
Das Gesetz listet mehr als 1’000 Chemikalien, die „dem Staat als krebsverursachend oder als Auslöser für Geburtsfehler und eine anderweitige Reproduktionstoxizität bekannt sind“.
BC-TECH bestätigt, dass alle an unsere Kunden gelieferten Produkte keine Stoffe aus der aktuellen „Liste der beschränkten Stoffe zu California Proposition 65“ Liste enthalten.
HALOGEN-FREE Erklärung
Wir erklären zudem, dass alle BC-TECH Produkte die folgenden Anforderungen bezüglich Halogenkonzentrationen erfüllen:
- Die Chlorkonzentration (Cl) beträgt <900 ppm in homogenen Materialien.
- Die Bromkonzentration (Br) beträgt <900 ppm in homogenen Materialien.
- Die Gesamtkonzentration aller Halogene beträgt <1.500 ppm in homogenen Materialien.
BC-TECH ist bestrebt, seinen Kunden sichere und qualitativ hochwertige Produkte zu liefern. Diese Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und basieren auf den Informationen unserer langjährigen Lieferanten. Die Konformitätssicherung ist Teil unserer Lieferantenqualifizierung.
